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FINANZIERUNG

FINANZIERUNG: Das Leasing wird vorzugsweise den mit Mehrwertsteuer besteuerbaren Booten und Yachten gewährt. Es ist mit dem Gegenstand verbunden und darf einem Dritten (wenn ermöglicht) übertragen werden, z.B. im Fall des Verkaufs eines Wasserfahrzeuges. Falls der Leasingnehmer eine juristische Person ist (z.B. eine Gesellschaft), dann verwandelt sich diese Übertragung in eine gegen Entgelt Leistung und der Betrag soll in Rechnung bar gestellt werden. Es lohnt sich immer den Leasingvertrag zu übergeben, statt ihn zu erlöschen, weil der Rückkaufwert des Gegenstandes demnach mit 20% zusätzlicher Mehrwertsteuer verrechnet würde.
Die Finanzierungen sind maßgeschneidert und sind mit demjenigen verknüpft, der sie beantragt (natürliche oder juristische Person) und dürfen einem Dritten nicht übertragen werden. Sie sollten beim Verkauf des Gegenstandes erlöschen werden, damit der Käufer auf sie wieder Antrag stellen kann. In diesem Fall wird die vorzeitige Tilgung des Vertrags kein Risiko mit sich bringen.

Unsere wichtigsten Partner sind: SARDA LEASING, LOCAT, MERCANTILE LEASING, BAIL AZUR, CeGeMer

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